Neuregelung der Coronaschutzmaßnahmen:

Vorgaben bis einschließlich 02.04.2022

  • Alle Maßnahmen zum Infektionsschutz bleiben erhalten!
  • im Schulgebäude gilt weiterhin die Maskenpflicht für alle Personen!
  • Die Testungen finden weiterhin dreimal wöchentlich statt!

Vorgaben ab dem 03.04.2022:

  • es besteht keine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Maske, aber die Maske darf freiwillig weiter getragen werden!
  • die Testungen finden bis zu den Osterferien unverändert weiter statt!

Nachzulesen sind die Erlasse in dem aufgeführten Auszug aus der Mittelung des Ministeriums:

Auszug aus der Mitteilung des Ministeriums
  1. Maskenpflicht in den Schulen
„Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

  2. Fortsetzung schulischer Testungen
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Mit der beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. In der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.“

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